Hygiene in der Trinkwasserinstallation
Betreiber von Trinkwasseranlagen sind für deren bestimmungsgemäßen Betrieb verantwortlich und somit für die Einhaltung einwandfreier Wasserqualität bis zur Entnahmestelle. Was unter “bestimmungsgemäßem Betrieb” zu verstehen ist, können Planer und Handwerker ihren Kunden anhand von drei einfachen Grundsätzen erklären: Kaltes Wasser muss kalt bleiben. Heißes Wasser muss heiß bleiben. Und Wasser muss fließen. Dabei hängen im Kontext der Hausinstallation die ersten beiden Regeln unmittelbar mit der dritten zusammen, denn kritische Temperaturen erreichen Trinkwasser kalt und Trinkwasser warm meist dann, wenn sie in den Leitungen stagnieren.
Kaltes Wasser muss kalt und heißes Wasser heiß bleiben
In der deutschen Norm DIN 1988-200 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen heißt es: “Bei bestimmungsgemäßem Betrieb darf maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers kalt 25 °C nicht übersteigen und die Temperatur des Trinkwassers warm muss mindestens 55 °C erreichen.” Fast wortgleich formuliert die zugrundeliegende EU-Norm DIN EN 806 die entsprechende Vorgabe, wobei hier eine Mindesttemperatur für Warmwasserentnahmestellen von sogar 60 °C empfohlen wird.
Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Bei Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C nimmt die Vermehrung von gesundheitsgefährdenden Keimen im Wasser – insbesondere von Legionellen – exponentiell zu.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird heutzutage aufgrund moderner Gebäudedämmung immer schwieriger. Die Gefahr liegt hier in erhöhten Temperaturen in Schächten und Vorwänden und damit auch im Kaltwasser. Dies gilt insbesondere, wenn sich in engen Schächten neben den Trinkwasserinstallationen zum Beispiel auch die Vor-/Rücklaufleitungen für die Heizungsverteilung befinden. Daher ist unbedingt auf eine getrennte Rohrleitungsführung und ausreichende Dämmung zu achten. Zudem ist es wichtig, die Warmwasserseite von der Kaltwasserseite thermisch zu entkoppeln. Innerhalb von Vorwänden wird die Kaltwasserleitung unten und die Warmwasserleitung oben geführt. Dies verhindert eine Wärmezirkulation und reduziert und verlangsamt damit eine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers.
Wasser muss fließen
Ist die Trinkwasseranlage entsprechend installiert und findet eine regelmäßige Entnahme statt, ist die Einhaltung der Temperaturvorgaben im Normalfall kein Problem. Durch die adäquate Nutzung ist das Wasser in Bewegung und wird in ausreichenden Abständen ausgetauscht. Für Bakterienwachstum und Wärmeübertragung reicht die Zeit dann kaum aus.
Im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebes einer Trinkwasseranlage fordert daher die DIN EN 806-5 mindestens alle sieben Tage einen vollständigen Wasseraustausch. Die VDI 6023 Hygiene in Trinkwasserinstallationen – Anforderung an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung sieht ihn sogar alle 72 Stunden vor. Insbesondere in Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern empfiehlt sich ein kürzeres Intervall.
Dennoch ist Stagnation ein Risiko in der Trinkwasserverteilung. Zumindest teilweise kann stehendem Wasser und zu geringer Durchströmung der Rohrleitungen mit einer gut geplanten Auslegung der Trinkwasserinstallation entgegengewirkt werden. Ein knapp bemessenes Speichervolumen oder die bedarfsorientierte Trinkwassererwärmung mit Durchflusssystemen sind hier geeignete Maßnahmen, ebenso wie optimierte Rohrleitungsdimensionen (also so klein wie möglich und so groß wie nötig). Weiterhin empfiehlt sich eine hygienegerechte Anordnung der Entnahmestellen, welche über eine durchgeschleifte Reihen- oder Ringleitung angebunden werden. Hier sollte ein häufig benutzter Verbraucher mit großem Durchfluss, beispielsweise das WC, als letzte Zapfstelle in der Trinkwasserinstallation angeordnet sein. Das Ziel ist dabei immer, möglichst das gesamte Wasservolumen in den Rohren regelmäßig und vollständig auszutauschen.
Technische Lösungen für bestimmungsgemäßen Betrieb finden
Gerade bei der (Teil-)Sanierung oder Erweiterung von Bestandsanlagen ist der Spielraum zur Anordnung der Verbraucher innerhalb der Trinkwasserinstallation jedoch begrenzt. In solchen Fällen müssen andere Methoden gefunden werden, um den regelmäßigen Wasseraustausch sicherzustellen. Eine wichtige Maßnahme besteht darin, die Kunden wie oben beschrieben über die Notwendigkeit des bestimmungsgemäßen Betriebs der Trinkwasserinstallation zu informieren. Es ist wichtig, sie darauf aufmerksam zu machen, dass stehendes Wasser verkeimen kann und daher alle Zapfstellen, einschließlich der selten genutzten, regelmäßig betrieben werden sollten.
Die Praxis zeigt jedoch, dass der bestimmungsgemäße Betrieb längst nicht immer gewährleistet werden kann. In öffentlichen Anlagen ist während Ferien- und Schließungszeiten der Wasseraustausch in den Leitungen durch Benutzung der Zapfstellen nicht gegeben. Der Wasseraustausch müsste händisch von Servicepersonal unter Anwendung eines Spülplans erledigt werden. Genauso findet in Privathaushalten in Zeiten von Abwesenheit kein Verbrauch statt. Hier müssten Familie oder Freunde neben dem Pflanzengießen idealerweise auch das Öffnen der entsprechenden Entnahmestelle übernehmen. Für deutlich mehr Sicherheit empfiehlt es sich daher, technische Lösungen in Betracht zu ziehen, die automatisch Wasser verbrauchen, wenn eine vordefinierte Zeitspanne überschritten wurde.
Automatisch statt problematisch
Hierfür bieten sich verschiedene Systeme für verschiedene Verwendungszwecke an. Insbesondere bei reinen Kaltwasserinstallationen wie öffentlichen und halböffentlichen Toiletten oder solchen, wo das Warmwasser komplett zirkuliert, beugen intelligente elektronische Betätigungen durch programmierbare Funktionen Hygienegefahren bei Nichtnutzung vor. Bei einer durchgeschleiften Kaltwasserinstallation sorgt eine WC-Elektronik am Ende der Reihenleitung für einen adäquaten Wasseraustausch. Sind Waschtische und WCs separat angeschlossen oder ist die Anschlusssituation hinter der Wand unbekannt, wird die Trinkwasserhygiene über eine elektronische Waschtischarmatur und eine WC-Elektronik an jedem WC sichergestellt. Diese Variante der automatischen Hygienespülung ist auch im Falle einer Nachrüstung problemlos einsetzbar.
Durch die Installation von WC-Modulen mit integrierter Hygienespülung können nicht nur Kaltwasserleitungen, sondern auch Warmwasserleitungen, die als Ring- oder Reiheninstallation ausgeführt sind, bedarfsgerecht gespült und überwacht werden. Je nach Aufteilung und Anordnung der Räume im Gebäude können auch mehrere Bäder mit einer Hygienespülung abgesichert werden. So kann Trinkwasserhygiene zum Beispiel in Hotels oder Pflegeeinrichtungen ohne den Einsatz von Personal automatisiert gewährleistet werden. Die für den Wasseraustausch entnommenen Mengen werden über den Überlauf des Spülkastens abgeleitet, was eine separate Abwasserführung überflüssig macht. Damit der gesamte Leitungsinhalt bis zum Steigstrang ausgetauscht wird, ist ein WC-Modul mit integrierter Hygienespülung als letzter Verbraucher in einer durchgeschleiften Trinkwasserinstallation anzuordnen.
Auf der sicheren Seite – dank Protokollfunktion
Je nach Modell kann bei automatischen Spülsystemen in der Regel zwischen verschiedenen Spülprogrammen gewählt werden. Dabei lassen sich je nach Programmart sowohl das Spülintervall beziehungsweise der Tag und Zeitpunkt der Spülung als auch die Spülmenge beliebig einstellen. Geräte mit Nutzungserkennung ermöglichen neben der Hygienesicherung auch eine Wasserersparnis: Erfolgt während des Intervalls eine normale Wasserentnahme, wird der Timer zurückgesetzt und startet erneut. Ebenso setzt eine reguläre Wassernutzung die für einen bestimmten Tag geplante automatische Spülung aus. Dies sorgt dafür, dass nur im Falle von Stagnation und Nichtnutzung der Trinkwasseranlage eine automatische Spülung erfolgt. Die Programmierung der Spülvorgänge erfolgt per App oder über die Gebäudeleittechnik.
Neben der Sicherstellung größtmöglicher Hygiene in der Trinkwasserinstallation ist ein großer Vorteil automatischer Hygienespülungen ihre Protokollfunktion, über die alle Spülvorgänge gespeichert werden. Im Fall der Fälle hat der Betreiber so einen Nachweis über die ordnungsgemäße und regelmäßige Nutzung der Trinkwasseranlage in der Hand.