Erweiterung der EN 1253 "Abläufe für Gebäude"
Im Juni 2023 wird die DIN EN 1253 um die Teile 6, 7 und 8 ergänzt. Unter anderem wird mit diesen Ergänzungen der Geltungsbereich der Norm um die in der Sanierung häufig eingesetzten sogenannten „flachen Abläufe“ erweitert. Damit Planer und Fachhandwerker in Sachen Normung jederzeit auf der sicheren Seite sind, wurden daher frühzeitig alle relevanten Abläufe im Sortiment der TECE Entwässerungstechnik auf die neuen Anforderungen hin geprüft und, wo notwendig, angepasst.
Die DIN EN 1253 „Abläufe für Gebäude“ ist eine sogenannte Produkt- und Prüfnorm. Sie definiert die technisch/physikalischen Anforderungen an Abläufe, die Prüfverfahren, die Kennzeichnung und die Beurteilung der Konformität.
Bisher fielen nur Bodenabläufe mit einem Geruchsverschluss bzw. einer Sperrwasserhöhe von mindesten 50 mm in den Geltungsbereich dieser Norm . Flache Abläufe, welche z.B. häufig für geringe Bodenaufbauten in der Sanierung eingesetzt werden, erreichen jedoch wegen ihrer flachen Konstruktion diese Sperrwasserhöhen nicht.
Ergänzung der DIN EN 1253 „Abläufe für Gebäude“ um Abläufe mit weniger als 50 mm Sperrwasser
Die neuen Teile der DIN EN 1253 beschreiben nun weitere Konstruktionsarten. So regelt Teil 6 zukünftig Abläufe mit Geruchsverschluss mit einer Verschlusshöhe von weniger als 50 mm. Teil 7 betrifft Abläufe, die ausschließlich mit einem mechanischen Geruchsverschluss ausgestattet sind. Unter Teil 8 fallen Abläufe mit einer Kombination aus mechanischem und Sperrwassergeruchsverschluss.
Für alle neuen Teile der Norm gilt als Anwendungsbereich ausschließlich der Einbau in Gebäuden, die neben dem Erdgeschoß nicht mehr als drei Stockwerke aufweisen.